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Verwaltungsmaßnahmen für Innovations- und Praxisbasis für Postdoktoranden in der Provinz Shandong

Source: Select ShandongEditor: 张新娜02-28-2022 15:04

Grundbedingungen für die Einrichtung einer Basis:

(1) Die Basis sollte unabhängige Rechtspersönlichkeit besitzen und sich in einem guten Betriebszustand befinden.

(2) Die Basis sollte eine gewisse Größe haben und über fachliche Forschungs- und Entwicklungsinstitutionen verfügen.

(3) Die Basis sollte hochqualifizierten Forschungsgruppen bzw. Forschungsprojekte mit innovativen Theorien und Technologien für Postdoktoranden haben.

(4) Die Basis sollte auf die Arbeit der Postdoktoranden achten, bessere Forschungsbedingungen und notwendige Lebensbedingungen für Postdoktoranden schaffen.

Für die Einrichtung von High-Tech-Entwicklungszonen, wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungszonen und Zonen für studentisches Unternehmertumszonen für Talenten mit Auslandsstudium auf Stadtebene oder höher müssen drei oder mehr Unternehmen in der Zone die Voraussetzungen für die Einrichtung erfüllen und gleichzeitig die Einrichtung einer Teilbasis der Zone beantragen.

Wenn die Basis eine der folgenden Bedingungen erfüllen, wird sie die Priorität bei der Einrichtung genießen:

(1) In der Basis ist wissenschaftliche Forschungs- und Innovationsplattformen, wie z. B. Schlüssellaboratorien, Forschungszentren für Ingenieurwesen (Technologien), Ingenieurlaboratorien, Zentren für Unternehmenstechnologie, klinisch-medizinische Forschungszentren, Serviceplattformen für die gemeinsame Nutzung von wissenschaftlichen und technologischen Ressourcen und High-End-Denkfabriken auf Provinzebene oder höher eingerichtet.

(2) In der Basis befinden sich Innovationszentren für Fertigungsindustrien, Demonstrationsunternehmen für technologische Innovation, High-Tech-Unternehmen und Demonstrationsunternehmen für geistiges Eigentum auf Provinzebene oder höher.

(3) Die Basis hat in den letzten fünf Jahren Wissenschafts- und Technologiepreise auf Provinz- oder Ministerebene erhalten oder wichtige Forschungs- und Entwicklungsprogramme oder wichtige wissenschaftliche Forschungsprojekte auf Provinz- oder Ministerebene durchgeführt.

(4) In strategisch aufstrebenden Branchen wie Informationstechnologie der neuen Generation, künstliche Intelligenz, neue Werkstoffe und Biomedizin besitzt die Basis wachstumsstarke wissenschaftliche und technologische Unternehmen sowie Unternehmen, die von wissenschaftlichen und technologischen Unternehmern oder hochqualifizierten Talenten aus Übersee gegründet werden. Gleichzeitig macht die Investitionen in Forschung und Entwicklung von dem Unternehmen in den letzten drei Jahren ein relativ hoher Anteil am Jahresumsatz aus.

(5) Die Basis hat hohe Bewertungen oder Unternehmensqualifikationen von den Aufsichtsbehörden oder Industrieverbänden auf Provinzebene oder höher erhalten. Das allgemeine technologische Niveau oder die wichtigen wissenschaftlichen Forschungsbereiche der Basis besitzt eine führende Position in derselben Branche. Die Basis kann eine beispielhafte und führende Rolle in der Branche einnehmen.

(6) Die Basis kann die Entwicklungsstrategie der zivilen und militärischen Integration vollständig widerspiegeln, ist in den relevanten technischen Bereichen in China (oder in Shandong) fortgeschritten.

(7) Die Basis kann die wichtigen sozialen Dienstleistungsfunktionen wahrnehmen, verfügt über neue High-End-Forschungseinrichtungen oder Forschungs- und Kultureinheiten mit starken Forschungs- und Innovationskapazitäten.

(8) In der Basis befinden sich Unternehmen und öffentliche Institutionen, die bei der Schaffung eines Modells für die Wiederbelebung mit ländlichem Aufschwung in Shandong spielen.

(9) Die Basis erfüllt bevorzugte Kriterien, die für die Durchführung wichtiger strategischer Planungen und Anforderungen der nationalen und provinziellen Regierungen festgelegt wurden.

Verfahren zur Einrichtung einer Basis:

(1) Nach dem territorialen Prinzip stellen die Einheiten an der Basis, die Basis einrichten will, einen Antrag bei der städtischen Behörde für Humanressourcen und soziale Sicherheit ein.

(2) Die entsprechende städtische Behörde für Humanressourcen und soziale Sicherheit prüft den Antrag und führt eine Inspektion vor Ort durch. Wenn der Antrag erfül die Anforderungen erfüllt, wird er in die Akten eingetragen und veröffentlicht.

(3) Nach der Aufnahme des ersten postdoktoralen Wissenschaftlers und dem Abschluss aller Verfahren für die Aufnahme in die Basis stellt die Einheit über die entsprechende städtische Behörde für Humanressourcen und soziale Sicherheit einen Antrag auf Einrichtung der Basis bei der provinzialen Behörde für Humanressourcen und soziale Sicherheit.

(4) Die provinziale Behörde für Humanressourcen und soziale Sicherheit prüft, zeigt und veröffentlicht die Liste der qualifizierten Basen und verleiht die Schrifttafel von „Innovations- und Praxisbasis für Postdoktoranden in der Provinz Shandong“.

Ausbildung von Basispersonal

Die Basis rekrutiert postdoktorale Wissenschaftler über Forschungsstationen für Postdoktoranden innerhalb und außerhalb der Provinz. Postdoktorale Wissenschaftler müssen die einschlägigen nationalen und provinzialen Voraussetzungen erfüllen. Die Basis kann die folgenden Wege zur Einstellung von postdoktoralen Wissenschaftlern beschreiten oder auch andere Wege wählen.

(1) Die Basis kann strategische Kooperationsvereinbarungen mit den Forschungsstationen für Postdoktoranden über die Einführung und Ausbildung von postdoktoralen Wissenschaftlern, die Bewältigung hartnäckiger Probleme in Wissenschaft und Technik sowie die Umsetzung von Errungenschaften unterzeichnen. Die Forschungsstationen werden der Basis aktiv postdoktorale Wissenschaftler empfehlen, die den Forschungsthemen und -richtungen entsprechen.

(2) Die Basis schlägt Forschungsthemen und -richtungen vor, trifft eine Vereinbarung über die Arbeit in der Basis mit denjenigen, die bereits einen Doktortitel erworben haben, und kontaktiert dann mit Forschungsstationen für Postdoktoranden zusammen, die an ihrer Forschung mitarbeiten können.

Verfahren für die Aufnahme der postdoktoralen Wissenschaftler in die Basis

(1) Nachdem sich die Basis, die Forschungsstation und der Doktorand eine Einigung erzielt haben, unterzeichnen sie einen Arbeitsvertrag, um ihre Rechte und Pflichten festzulegen.

(2) Das Verfahren für die Aufnahme der postdoktoralen Wissenschaftler in die Basis wird von der kooperativen Forschungsstation durchgeführt.

(3) Innerhalb von drei Monaten nach dem Abschluss des Aufnahmeverfahrens wird die Eintragung durch die Basis bei der provinzialen Behörde für Humanressourcen und soziale Sicherheit einheitlich erledigt.

(4) Die Basis meldet die Einstellung und Eintragung von postdoktoralen Wissenschaftlern an die zuständige städtische Behörde für Humanressourcen und soziale Sicherheit.